Gerade in der Urlaubszeit besteht immer wieder die Frage nach möglicher Durchführung eines PCR-Testes. Diesen können wir in der Praxis nur noch für einzelne eng definierte Fragestellungen durchführen. Das Screening zu Urlaubszwecken gehört nicht dazu.
Wir haben aber erfahren, dass die vom öffentlichen Gesundheitsdienst betriebenen Abstrichstellen in Schesslitz und Forchheim weiterhin PCR-Testungen auf Bürgerwunsch konstenlos durchführen dürfen. Daher empfehlen wir, sich dorthin zu wenden.
Ab sofort können wir bei uns in der Praxis keinen sogenannten Bürgertest mehr durchführen. Die damit verbundene Bürokratie wurde erheblich umfangreicher. Wir wären dazu verpflichtet Lichtbildausweise in Kopie abzuspeichern, doppelte Meldung der Personalien zu machen und uns der Corona Warn App anzuschließen. Das sprengt den uns zur Verfügung stehenden Zeitrahmen. Wir bitten um Verständnis und darum sich bei Bedarf an die Abstrichstellen zu wenden. Davon unberührt bleiben natürlich Testungen, die auf Grund von Krankheit, Meldung der WarnApp oder anderweitiger Einstufung als Kontaktperson erfolgen müssen.
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
auch wir müssen unsere Abläufe den jeweils aktuellen Gegebenheiten anpassen.
Aus diesem Grund besteht beim Betreten unserer Praxis nun auch die Verpflichtung, einen FFP II- Maske zu tragen.
Haben Sie Erkältungssymptome oder Beschwerden, die Sie nicht zuordnen können rufen Sie unbedingt vorher an und lassen sich durch uns beraten. Unklare oder verdächtige Fälle planen wir außerhalb der Stoßzeiten ein, um das Ausbreitungsrisiko möglichst gering zu halten.
Auch bei Meldungen der Corona Warn-App können Sie sich natürlich an uns wenden. Falls Testungen nötig werden, können diese ebenfalls - nach telefonischer Absprache - bei uns durchgeführt werden.
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